Irgendwie hat der Slogan „Wenn es wirklich wichtig ist, dann besser mit der Post“ für mich schnell seine Grundlage verloren, als ich ein nettes Einschreiben von der Post erhalten habe. Darin wurde ich informiert, daß die Hinterleegungsvereinbarung mit der Post zwangsweise geändert wird – wenn ich das nicht möchte, kann ich sie nur gänzlich widerrufen … dafür müßte ich mir ein Formular telefonisch anfordern ….
Also um was geht es: Mein Frau und ich haben unser Einverständnis erteilt, daß Paketsendungen hinterlegt werden dürfen, wenn wir nicht zu Hause sind. Das hat jetzt auch einige Jahre super toll funktioniert, nicht zuletzt wegen unserer lieben „Postlerin“ … Jetzt nimmt sich aber die Post heraus auch eingeschriebene Briefe so hinterlegen zu dürfen. Das heißt der Brief gilt als rechtsverbindlich zugestellt, egal ob ich ihn bekommen habe oder nicht.
Früher (als ich noch in der Stadt gewohnt habe) sind wiederholt Rechnungen und auch Mahnungen nicht zugestellt worden. Der Einschreiber war dann oft das letzte, was mir teure Anwaltskosten seitens des Lieferanten erspart hat. Jetzt kann sich jeder vorstellen, wie erfreut ich über diese „selbstgenehmigte“ Hinterlegungserlaubnis der Post bin.
Zweimalige telefonische Nachfrage bei der Hotline der Post, ob es da nicht eine bessere Lösung gebe, wurde exterm unfreundlich verneint …. sinngeamäß war die Aussage: „Wenn es Ihnen nicht paßt, dann müssen Sie halt Ihre Pakete wieder am Postamt abholen“ …
Deswegen habe ich mich an die Ombudsstelle der Kronen-Zeitung gewendet, die meine Frage an die Post weitergeleitet hat – ich war im übrigen nicht der Einzige der sich beschwert hat …
Hier die Antwort der Pressesteller der Post an die Ombudsstelle der Krone:
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Sehr geehrte [….],
generell betrifft diese Änderung nur Postkunden, die der Post eine Abstellgenehmigung für Pakete, EMS und Kleinpakete erteilt haben. Dabei darf der Zusteller Sendungen – sofern Sie nicht persönlich übergeben werden können – an einem vereinbarten Abstellort hinterlegen.
Mit der Abstellgenehmigung Neu, die am 23.2.2015 startet, dürfen dann auch eingeschriebene Briefe in den Briefkasten eingelegt werden, wenn keine persönliche Zustellung möglich ist.
Künftig funktioniert die Abstellgenehmigung also so:
a) Sendungen, die in die Hausbrieffachanlage, den Postkasten passen, werden in diese eingelegt. Das können eingeschriebene Briefe, aber auch Pakete, Kleinpakete und EMS sein. RSa- und RSb-Briefe sowie jene mit Zusatzleistungen wie „eigenhändig“ oder „Nachnahme“ werden dabei weiterhin nur direkt an eine Empfangsperson übermittelt.
b) Sendungen die nicht in den Postkasten passen, werden am vereinbarten Abstellort hinterlegt. Das können sowohl Großbriefe als auch Pakete sein.
Bei der neuen Abstellgenehmigung können die Kunden nun wählen, ob sie nur Variante a) oder Variante a) + b) in Anspruch nehmen wollen. Nur Variante b) zu wählen ist nicht möglich.
Warum die Kündigung der Abstellgenehmigung nur via Kündigungsformulars möglich ist, erklärt sich so: Bevor alle Inhaber bestehender Abstellgenehmigungen über die Änderungen informiert wurden, wurden in einer Testphase bereits 20.000 Kunden vorabinformiert. Aufgrund einer sehr niedrigen Stornoquote (1,25%) und dem Bestreben, den Ressourcenverbrauch möglichst niedrig zu halten, hat sich die Post dazu entschieden, die Infobriefe nicht mit Antwortkarten auszustatten, sondern die Stornomöglichkeit via Postkundenservice anzubieten. Dort genügt ein kurzer Anruf und Sie bekommen Ihr Kündigungsformular zugeschickt.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
[…]
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Jetzt bin ich gespannt, wie es weiter geht.
Die Ombudsstelle der Kronen-Zeitung hat durchblicken lassen, daß sie demnächsten einen Artikel über diesen Sachverhalt schreiben möchte. Spätestens wenn Unternehmen und Gerichte nicht mehr der garantierten Zustellung vertrauen, welche ein Einschreiben bis dato gebracht hat, könnte ich mir vorsteleln, daß einige Unternehmen dann auf diesen ziemlich teueren „Nicht-Service“ der Post verzichten werden … und dass dies nicht unbedingt zu einer Umsatzsteigerung der Post führen wird liegt auf der Hand.
Bin mal gespannt, ob das zum Umdenken im Post-Management führt ….